Zahnerhalt durch Keramikinlays


Wenn die konventionelle Füllungstherapie an Ihre Versorgungsgrenze stößt, kann mittels laborgefertigter Restaurationen aus Keramik, also ohne die Verwendung eines anderen Werkstoffs, die vollständige Wiederherstellung des Zahnes gewährleistet werden. Dabei wird substanzschonend, so viel eigener Zahnschmelz und Zahndentin entfernt, dass durch einen hochqualifizierten Zahntechniker indirekt, d.h. über einen vom Zahnarzt genommenen Abdruck, der im Labor ausgegossen wird und die Arbeitsunterlage des Zahntechnikers darstellt, eine Restauration des Zahnes durchgeführt werden, die den Zahn in Form, Funktion und Ästhetik wiederherstellt. Dieses Inlay, oder diese Teilkrone kann anschließend chemisch mit dem Zahn verklebt werden, um so den optimalen Halt und die Kaufähigkeit auf diesem Zahn gewährleisten zu können.

Sowohl das Keramikinlay, aber auch die Keramikteilkrone stellt eine Privatleistung dar und wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Da die Herstellung verfahrensbedingt recht aufwendig ist, sollte Sie unter Abschirmung von der restlichen Mundhöhle erfolgen (Kofferdam), um eine Kontaminierung mit Speichel zu vermeiden.

Im Gegensatz zur Versorgung mit Gold oder anderen Materialien, besitzt Keramik eine geringe Affinität zu Bakterien, bedingt durch ihre verdichtete Oberfläche, zeitgleich gewährleistet sie aber durch Ihre Transluzenz (Durchscheinkraft) ein optimales ästhetisches Ergebnis.

Zahnerhalt durch professionelle Zahnreinigung (PZR)


Die professionelle Zahnreinigung (PZR) stellt die effektivste Art der Bekämpfung der Caries und Parodontitis dar. Mit Spezialinstrumenten, werden krankmachende und ästhetisch kompromittierende Beläge auf den Zähnen entfernt. Diese Behandlung ist die Ergänzungstherapie der häuslichen Pflege und einer gesunden Ernährung.

Sie umfasst die Inspektion und Kontrolle der Mundhöhle und die Reduktion der in der Mundhöhle befindlichen Bakterien, um einen langfristigen Erhalt der eigenen Zähne und der Gesunderhaltung der Mundhöhle gewährleisten zu können.

Selbst in einer „optimal gepflegten“ Mundhöhle finden sich im Bereich der Zähne ca. 200 unterputzte Stellen, die dieser Reinigung bedürfen.

Die PZR ist keine Krankenkassenleistung und wird privat in Rechnung gestellt. Langfristig dient sie jedoch dem Erhalt der Zähne und kann daher Kosten sparen, die für den Ersatz von Zähnen notwendig werden könnten. Ferner unterstützt die Reduktion von Keimen, die Vorbeugung und Behandlung von Allgemeinerkrankungen, wie z.B. Herzerkrankungen, Diabetes und andere.

Die Dauer der professionellen Reinigung steht in direktem Zusammenhang mit der dem Patienten zu eigenen Mundhygiene. Sie wird in der Regel nach Aufwand berechnet.

Die PZR ist zwingende Voraussetzung bei der Behandlung parodontaler Defekte und zur langfristigen Erhaltung der zahnärztlichen Versorgungsmaßnahmen, gerade nach Versorgung mit aufwendiger Prothetik, oder im Rahmen von implantologischen Versorgungen.

(Siehe auch: http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/pati/bzaekdgzmk/2_03_pzr.pdf)