Zahnimplantat (künstliche Zahnwurzel)


Ein Zahnimplantat stellt eine aus Titan gefertigte künstliche Zahnwurzel dar. In der Regel mimikriert das Implantat die Zahnwurzel in Länge und Form.

Diese künstliche Zahnwurzel wird durch einen kleinen chirurgischen Eingriff in den Knochen eingepflanzt und geht mit diesem eine schlüssige Verbindung ein. Da Titan ein bioinertes Material darstellt, erkennt der Knochen das Titanwerkstück als eigen an und geht eine knöcherne Verbindung ein, die eine ausreichende Stabilität gewährleistet, um die künstliche Zahnwurzel, wie einen eigenen Zahn verwenden und belasten zu können.

Damit besteht die Möglichkeit, Zahnersatz auf den Implantaten, wie auf den natürlichen Zähnen, anzufertigen. Der herausnehmbare Zahnersatz gehört damit der Vergangenheit an.

So kann z.B. bei einem Zahnbestand, der nur noch einen herausnehmbaren Zahnersatz gewährleistet, die Anzahl der Pfeilerzähne vermehrt werden, so dass auf den eigenen Zähnen und Implantaten wieder ein fester, nicht herausnehmbarer Zahnersatz angefertigt werden kann.

Die Grundvoraussetzung für ein Implantat ist jedoch ein ausreichendes Knochenangebot; dies bedeutet im Einzelfall, dass zunächst Knochen aufgebaut werden muss, bevor ein Implantat an einer bestimmten Stelle untergebracht werden kann. Diese Form der Transplantation eigenen Knochens wird heutzutage routinemäßig in chirurgisch orientierten Praxen angeboten und stellt in der Regel ein wenig aufwendiges Verfahren zur Schaffen eines Ideals vor Implantation dar.

Die Erfolgsquote bei Implantaten ist hoch. Die Einheilung (Osseointegration) gelingt in ca. 95% der Fälle. Nach 10 Jahren sind noch 90% der Implantate in Funktion.

Während die Implantation, also die Unterbringung einer künstlichen Zahnwurzel, keinen Leistung der gesetzlichen Krankenkasse darstellt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist die Versorgung eines Implantats mit einer Zahnkrone durchaus eine Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst wird.

In der Regel fertigt der Zahnarzt vor Implantation ein Modell der Ist-Situation an, um die Gebisssituation beurteilen zu können. Auf der Basis der Zahnversorgung, wird eine sogenannte Bohrschablone angefertigt, die die Überlegungen des Zahnarztes für die Versorgung, auf den natürlichen Kiefer überträgt. Mit dieser Bohrschablone wird ein Röntgenbild oder eine hochauflösendere, radiographische Bestimmung der Situation (CT/DVT) durchgeführt, um das ideale Implantat für den Patienten bestimmen zu können. Dabei wird sehr genau analysiert wieviel Knochen und welcher Qualität der Knochen für das Implantatbett ist, bevor in einem lokalen chirurgischen Eingriff die künstliche Zahnwurzel in den Kiefer „verpflanzt“ wird. Nach einer bestimmten Einheilzeit wird das Implantat mit Hilfsaufbauten so abgeformt, das der Zahntechniker diese auf ein Modell übertragen kann, um einen individuellen Aufbau auf dem Implantat anzufertigen, der den Unterbau für die Zahnkrone darstellt. Der Unterbau (Abutment) wird vom Zahnarzt in die künstliche Zahnwurzel eingeschraubt und die Zahnkrone auf diesem Aufbau zementiert, analog der Situation beim überkronten Zahn. Das Implantat kann nun in den eigentlichen Kauakt mit eingebunden werden, wie ein natürlicher Zahn. Ein „Fremdkörpergefühl“ hat der Patient für das Implantat nicht. Vielmehr empfindet er das Implantat und die Zahnkrone nach sehr kurzer Zeit als eigenen Zahn, der sich nicht vom natürlichen Zahn unterscheidet.

Dennoch bestehen Unterschiede hinsichtlich der Abwehrlage eines eigenen Zahnes und einem Implantat.

Zwingende Voraussetzung für den langfristigen Erhalt des Implantats stellt die regelmäßig hygienische und röntgenologische Kontrolle dar. Diese wird in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und muss privat geleistet werden. Es ist daher mit Folgekosten nach der Implantation zu rechnen, auch wenn sich deren Dimension sehr im Rahmen hält (siehe auch Zahnprophylaxe).

Rund 600.000 künstliche Zahnwurzeln setzten Zahnärzte jedes Jahr in Deutschland ein. Es handelt sich um die bestuntersuchte Therapieform der Zahnheilkunde, mit den höchsten Langzeitergebnissen.

P.R.G.F. (Plasma-rich-in growth-factors)


P. R. G. F. (Plasma rich in growth factors) ist eine Variante von PRP ( Platelet rich plasma), die die für die Knochenregeneration optimale Konzentration von Wachstumsfaktoren enthält. Sie erhöht den Knochenkontakt am dentalen Implantat im Tierversuch um 134% und kann im Zusammenwirken mit anderen Faktoren eine primäre Einheilung des Zahnimplantats zu 99,8% bewirken. Prinzipiell wirkt P. R. G. F. auf jeden Heilungsprozess in Weich- und Hartgewebe fördernd. Z. Zt. arbeiten einige Gruppen aus der Zahnheilkunde, der orthopädischen Chirurgie, der Augenheilkunde und der kosmetischen Chirurgie an Studien, die ermutigende Ergebnisse zeigen.

P.R.G.F. steigert evidenzbasiert die perfekte Zusammensetzung der Wachstumsfaktoren zur Knochenregeneration, so dass im Tierversuch mehr Knochenanlagerung nachgewiesen werden konnte.

Die Gruppe um Anitua untersuchte zunächst in Zellkulturen, welche Konzentration von Wachstumsfaktoren die optimale Konzentration für das Kochenwachstum ist. Dies steht im Gegensatz zu den in Deutschland bekannteren Verfahren, die unter dem Begriff des PRP zusammengefasst werden. PRP - Verfahren streben nach einem Superkonzentrat von Wachstumsfaktoren, in der Annahme viele Wachstumsfaktoren ergeben extreme Regenaration. Der Grundsatz "Nur die Dosis macht das Gift" scheint jedoch auch hier zu gelten. Die Studien deuten darauf hin, dass PRP vielleicht nur das Weichteilwachstum fördert.

P. R. G. F. wiederum ist bewusst nur eine Fraktion von PRP, die nach den o. g. Studien entwickelt wurde. Sie wird durch Zentrifugation und Abpipettieren einer Blutmenge von 5-80 ml erhalten. Nach dem vorgeschriebenen Protokoll enthält P. R. G. F. in ca. 3fach erhöhter Konzentration zum Blutplasma, autologe Proteine aus Blutplättchen, deren wachstumsfördernde Potenz bekannt ist. Die enthaltenen Faktoren sind soweit bekannt, PDGF, TGF-ß, FGF und VEGF, weitere Proteine Fibrin, Fibronectin und Vitronectin.

Die Herstellung von P. R. G. F. bedingt die zweite wichtige Besonderheit, die es von PRP scharf abgrenzt. P. R. G. F. enthält keine weißen Blutkörperchen. Anitua et al. postulierten früh, jede Maßnahme müsse der Regeneration dienen und Abwehrzellen seien per se hinderlich.

Randomisierte Split-mouth -Untersuchungen liegen an 20 Patienten vor. Hier wurden analog zum vorher erfolgreichen Tierversuch Biopsien entnommen, die den Reifegrad und das Knochenwachstum nach Zahnextraktion überprüften. P. R. G. F. beschleunigte den Heilungsprozeß und die Qualität des Knochens enorm. In über 1500 Fällen wies Anitua eine verbesserte Hart- und Weichgewebsheilung nach. Die neueste randomisierte Studie an 185 Patienten mit 960 Implantaten von Anitua et al. fügte zu den genannten Kriterien die Präparation des Implantatlagers mit niedrigen Drehzahlen hinzu und erreichte eine Erfolgsrate von 99,8% in der primären Einheilung des dentalen Implantats.

Diese in wissenschaftlichen Publikationen belegten Aussagen und die in Bild-Dokumentation dargestellten 1500 mit P.R.G.F. behandelten Fälle, sprechen eine eigene Sprache.

An dieser Stelle sei auf die Vielzahl von Publikationen in der Medline verwiesen, sowie auf die Buchbeiträge um P.R.G.F.